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Monopolkommission

Apotheker soll Zuzahlung selbst festlegen

Die Monopolkommission plädiert für einen teilweisen Preiswettbewerb im Rezeptgeschäft.

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BERLIN. Wiederholt hat die Monopolkommission sich für die Abschaffung des Apothekenfremd- und -mehrbesitzverbotes ausgesprochen. Daher überrascht es nicht, dass sie in ihrem jüngsten, 22. Hauptgutachten, in dem unter anderem das Apothekenhonorar eingehend unter die Lupe genommen wird, gleichfalls für eine Reform plädiert: Die bisherige Rx-Preisbindung solle durch einen fixen und einen variablen Vergütungsanteil ersetzt werden.

Der feste Zuschlag wäre von den Kassen für die Beratungsleistung bei der Arzneimittelabgabe zu zahlen. Während der variable Teil entsprechend der heutigen Zuzahlung vom Patienten zu erheben wäre. Diesen Vergütungsanteil dürften die Apotheken dann individuell festlegen, womit partiell Preiswettbewerb Eingang ins Rezeptgeschäft fände.

Ausdrücklich versprechen sich die Wettbewerbsexperten davon auch Effekte zugunsten der Versorgung in strukturschwächeren Regionen. Und widersprechen damit der insbesondere vom Apothekerverband ABDA vertretenen Auffassung, Preiswettbewerb im Rx-Geschäft gefährde die Apothekendichte.

"Im Gegenteil spricht einiges dafür, dass der vollständige oder zumindest ein teilweise erfolgender Verzicht auf die Preisregulierung für Rx-Arzneimittel dazu beitragen könnte, die flächendeckende Versorgung zu verbessern", heißt es. Patienten, so die Begründung, wären in unterversorgten Gebieten eher bereit, sich den Distanzvorteil etwas kosten zu lassen, nicht zu einer entlegeneren Apotheke fahren zu müssen.

Zwar räumen die Autoren ein, dass Versandapotheken aufgrund ihrer prinzipiell besseren Kostenstruktur stationäre Anbieter im Preiskampf verdrängen könnten. Allerdings sei bei deren aktuellem Rx-Marktanteil von nur rund einem Prozent "eine nennenswerte Verdrängungswirkung eher wenig wahrscheinlich". Angesichts der Versorgungsmöglichkeiten durch Versandapotheken sollte daher auf das geplante Verbot des Rx-Versands verzichtet werden. (cw)

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