Reaktionen

BSG-Urteil zu Mischpreisen wird überwiegend begrüßt

Ärzte, Arzneimittelhersteller und Schiedsstelle haben das BSG-Urteil zur Zulässigkeit von Mischpreisen erleichtert aufgenommen – die GKV reagiert verhalten.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

BERLIN. Mit dem am Mittwoch ergangenen Urteil des Bundessozialgerichts zur Zulässigkeit von Mischpreisen bei nutzenbewerteten Arzneimitteln mit mehr als einer Subpopulation ist eine bewährte Praxis bestätigt worden. Dies ist der durchgängige Tenor der Reaktionen aus der Ärzteschaft und den Industrieverbänden.

Von besonderer Bedeutung ist dabei auch, dass die Kasseler Richter entgegen der Auffassung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg der Schiedsstelle einen breiten Ermessensspielraum bei der Bildung des Erstattungsbetrages zugebilligt haben — und diesen als das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses und nicht als Verwaltungsakt bewerten.

"Es geht doch darum, einen Kompromiss zu finden zwischen den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen und einem schonenden Umgang mit den Ressourcen der GKV, damit innovative Arzneimittel den Patienten erreichen", kommentiert der Medizinrechtler Professor Christian Diercks das Urteil. Er hatte die vom GKV-Spitzenverband beklagte Schiedsstelle in dem Verfahren vertreten.

Aus Sicht von Birgit Fischer, der Hauptgeschäftsführerin des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller, hat das BSG die jahrelange Praxis bestätigt, dass für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel auch ein einheitlicher Erstattungsbetrag der Krankenkassen gelten soll.

Keine Alternative möglich?

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie betont, dass die wirtschaftliche Versorgung in der Verhandlungsverantwortung von Krankenkassen und Herstellern liegt. Zu Mischpreisen gebe es keine gangbare Alternative.

Ähnlich wie die KBV fordert der Vorsitzende des Industrieverbandes, Martin Zentgraf, dass Wirtschaftlichkeitsprüfungen nun der Vergangenheit angehören müssten. "Ärzte müssen ohne Angst vor Regress entscheiden können, was für ihre Patienten die beste und nicht allein wirtschaftlichste Therapie ist."

Verhalten reagiert dagegen der GKV-Spitzenverband. "Wir werden mit dem Umstand erst einmal leben müssen, dass der Mischpreis für bestimmte Patientengruppen zu hoch gegriffen ist und für andere zu tief."

Mit dem Urteil hätten die BSG-Richter zugleich auch bestätigt, dass Ärzte nach wie vor im Einzelfall entscheiden müssen, ob die Verordnung wirtschaftlich sei oder nicht. Entgegen der Auffassung des GKV-Spitzenverbandes habe das BSG aber die Begründungspflichten der Schiedsstelle deutlich herabgesetzt. Man werde sich die schriftliche Begründung in Ruhe ansehen und bewerten, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.

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