Kommentar zum BGH-Urteil

Vertrauensvorschuss

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Im Streit um ärztliche Aufklärungsgespräche stoßen oft zwei grundlegend verschiedenartige Interessen aufeinander: Der Alltag der Mediziner und teils schwere Einzelschicksale.

Ein gutes Aufklärungsformular und gegebenenfalls eine gute ergänzende Dokumentation sind hier die beste Lösung für beide Seiten.

Doch mit einem aktuellen Leitsatzurteil erkennt der Bundesgerichtshof (BGH) an, dass dies im ärztlichen Alltag vielleicht nicht immer leistbar ist. Ärzte müssen Inhalte eines Aufklärungsgesprächs daher auch nachweisen können, wenn es keine schriftlichen Aufzeichnungen gibt.

Und der BGH geht noch einen Schritt weiter: Bei widerstreitenden Aussagen sollen die Instanzgerichte eher dem Arzt folgen, wenn dieser den Sachverhalt schlüssig darlegt - selbst dann, wenn er sich an das konkrete Gespräch nicht genau erinnern kann.

Das ist ein höchstrichterlicher Vertrauensvorschuss, auf den die Berufsgruppe der Ärzte durchaus stolz sein darf. Der BGH will sie so vor einem Missbrauch der ärztlichen Beweislast beim Aufklärungsgespräch schützen.

Zu Nachlässigkeiten beim Aufklärungsgespräch oder gar zu Missbrauchsversuchen von Seiten der Ärzte sollte dies nicht führen. Das richterliche Vertrauen wäre dann schnell dahin.

Lesen Sie dazu auch: Aufklärung: Bundesgerichtshof stärkt Ärzten den Rücken

Mehr zum Thema

Junges Forum auf dem DGIM-Kongress

Appell für eine bessere Fehlerkultur

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen