Kommentar zum BGH-Urteil

Vertrauensvorschuss

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Im Streit um ärztliche Aufklärungsgespräche stoßen oft zwei grundlegend verschiedenartige Interessen aufeinander: Der Alltag der Mediziner und teils schwere Einzelschicksale.

Ein gutes Aufklärungsformular und gegebenenfalls eine gute ergänzende Dokumentation sind hier die beste Lösung für beide Seiten.

Doch mit einem aktuellen Leitsatzurteil erkennt der Bundesgerichtshof (BGH) an, dass dies im ärztlichen Alltag vielleicht nicht immer leistbar ist. Ärzte müssen Inhalte eines Aufklärungsgesprächs daher auch nachweisen können, wenn es keine schriftlichen Aufzeichnungen gibt.

Und der BGH geht noch einen Schritt weiter: Bei widerstreitenden Aussagen sollen die Instanzgerichte eher dem Arzt folgen, wenn dieser den Sachverhalt schlüssig darlegt - selbst dann, wenn er sich an das konkrete Gespräch nicht genau erinnern kann.

Das ist ein höchstrichterlicher Vertrauensvorschuss, auf den die Berufsgruppe der Ärzte durchaus stolz sein darf. Der BGH will sie so vor einem Missbrauch der ärztlichen Beweislast beim Aufklärungsgespräch schützen.

Zu Nachlässigkeiten beim Aufklärungsgespräch oder gar zu Missbrauchsversuchen von Seiten der Ärzte sollte dies nicht führen. Das richterliche Vertrauen wäre dann schnell dahin.

Lesen Sie dazu auch: Aufklärung: Bundesgerichtshof stärkt Ärzten den Rücken

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gutachter- und Schlichtungsstelle

Zahl der Behandlungsfehler in Hessen leicht rückläufig

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

BAM-Kongress 2025

Schwindel in der Hausarztpraxis: Fünf Fragen zur Ursachenfindung

Beschluss des G-BA

Lungenkrebs-Screening wird Kassenleistung

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Ein Mann fasst sich an den Kopf und hat die Stirn in Falten gelegt.

© Pongsatorn / stock.adobe.com

Indikation für CGRP-Antikörper?

Clusterkopfschmerz: Erenumab scheitert in Prophylaxe-Studie

Eine Frau liegt auf dem Sofa und hält sich den Bauch.

© dragana991 / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)

Schmerzerkrankung

Endometriose-Leitlinie aktualisiert: Multimodale Therapie rückt in den Fokus

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung