Für Behandlungsfehler fühlen sich in Deutschland viele Institutionen zuständig: Schlichtungsstellen der Ärztekammern, Medizinische Dienste der Krankenkassen, Versicherungen, die sich gütlich mit Patienten einigen, Rechtsanwälte und Gerichte.
Rund 25 Millionen Kassen- und Privatversicherte können künftig eine neuartige E-Gesundheitsakte nutzen. Das neue Projekt sieht vor, dass die Versicherten all ihre Daten und Dokumente mittels App selbst verwalten können.
Einrichtungs- und sektorenübergreifende elektronische Patientenakten haben das Potenzial, ein zentrales Versorgungsinstrument zu werden, glaubt der ärztliche Telematik-Beirat in NRW.
Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) haben im vergangenen Jahr 3337 Behandlungsfehler festgestellt. Damit bestätigte sich knapp jeder vierte Verdachtsfall.
Krankenkassen geben ihren Versicherten oft den Rat, eine Zweitmeinung einzuholen - dabei ist das Recht darauf begrenzt. Worauf Ärzte bei der Zweitmeinung zu achten haben, erläutert unser Abrechnungsexperte.