Studierende können Zahlungen, die ihre Eltern im Zuge der Wohnungssuche am Studienort geleistet haben, absetzen. Darauf weist der Infodienst Recht und Steuern der LBS mit Blick auf ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts hin (Az.: 1 K 169/15).