„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“, Paragraf 1631 Abs. 2 BGB.

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Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin

Pädiater zu Kindesmisshandlungen: „Wir stellen die Diagnose zu selten“