Ab März

60 Medizinstudienplätze werden in Niedersachsen via Landarztquote vergeben

Im März beginnt in Niedersachsen erstmals das neue Bewerbungsverfahren für Medizinstudienplätze – die Abiturquote zählt bei der Auswahl nur mit einer Gewichtung von 30 Prozent.

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Zehn Jahre müssen Studierende nach der Landarztquote sich verpflichten, nach Studium und Weiterbildung in einer Region in Niedersachsen zu arbeiten, in der besonders dringender Versorgungsbedarf besteht.

Zehn Jahre müssen Studierende nach der Landarztquote sich verpflichten, nach Studium und Weiterbildung in einer Region in Niedersachsen zu arbeiten, in der besonders dringender Versorgungsbedarf besteht.

© Holger Hollemann / dpa / picture alliance

Hannover. Zum Wintersemester 2023/24 startet in Niedersachsen die Landarztquote. Bewerbungen sind zwischen dem 1. und 31. März möglich, hat das niedersächsische Gesundheitsministerium am Donnerstag mitgeteilt.

Damit reserviert Niedersachsen per Vorabquote jährlich 60 Studienplätze der Humanmedizin für Studierende, die sich für eine Tätigkeit als Hausärztin oder Hausarzt auf dem Land entscheiden, und zwar jeweils 15 Plätze im Winter- und Sommersemester in Göttingen sowie 18 in Hannover und 12 Plätze in Oldenburg im Wintersemester.

Mit der Vergabe des Studienplatzes verpflichten sich die Studierenden, nach Abschluss und fachärztlicher Weiterbildung für zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in Bereichen tätig zu sein, für die das Land Niedersachsen im Zusammenwirken mit der KV Niedersachsen einen besonderen Bedarf festgestellt hat.

Drei Kriterien werden berücksichtigt

Bewerber können bis Ende März einen Antrag beim Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) stellen. Darauf folgt ein strukturiertes Auswahlverfahren, in dem in einem ersten Schritt drei Kriterien berücksichtigt werden:

  1. Gesamtnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) mit einer Gewichtung von 30 Prozent;
  2. Ergebnis des Tests für Medizinische Studiengänge (TMS) mit einer Gewichtung von 30 Prozent;
  3. Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, Berufstätigkeit oder praktischen Tätigkeit (maximal. 48 Monate) mit einer Gewichtung von 40 Prozent.

Beim Bewerbungsverfahren zählt also nicht nur die Abiturnote. Zwingend vorliegen muss lediglich die Hochschulzugangsberechtigung. Bewerber der Rangplätze 1 bis 120 werden dann zum Auswahlgespräch gebeten, das die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) führt. Besonders sollen sozial-kommunikative Kompetenzen und die fachspezifische Eignung berücksichtigt werden, hieß es.

Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) kommentierte: „Mit der Landarztquote treffen wir eine wichtige Vorsorge, um dem zunehmenden Mangel an Medizinerinnen und Medizinern im ländlichen Raum zu begegnen.“ (cben)

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