In der Auseinandersetzung über das Angebot des Telemedizin-Anbieters TeleClinic haben sich die KV Nordrhein und das Unternehmen außergerichtlich geeinigt, wollen aber keine Einzelheiten bekanntgeben.
Auch besonders anspruchsvolle Versorgungsfragen lassen sich bisweilen am Bildschirm klären: Der G-BA gibt die Folgeverordnung außerklinischer Intensivpflege per Videosprechstunde frei.
Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband kritisiert kommerzielle Anbieter von digitalen AU-Bescheinigungen. Diese machten „schnelles Geld mit Pseudo-Attesten“, während sich die Mediziner an Regeln hielten.
Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren die Gematik zu 93 Prozent, haben aber nur Minderheitsrechte. Sie wollen, dass sich die Digitalisierungsagentur des Bundes aus der Entwicklung eigener Versicherten-Anwendungen künftig heraushält.
Die Hausärztinnen und Hausärzte betonen die Bedeutung der telefonischen Krankschreibung für die Praxen. KBV-Chef Gassen sieht Missbrauchspotenzial. Ein Ärzteverband fordert Ursachenforschung.
Mit seinem Unterhaken bei Kanzler Merz in Sachen Tele-AU hat der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen viel Widerspruch aus der Ärzteschaft erhalten. Nicht einmal in den Reihen der KVen teilt man seine Meinung.
In den USA soll eine KI-gestützte telemedizinische Versorgung von Menschen mit Typ-1-Diabetes in die Regelversorgung eingeführt werden. Ziele sind das frühe Erkennen von Stoffwechselproblemen und schnelle Interventionen.