Diskussion um Krankmeldungen
Telefon-AU: Kassenärztliche Vereinigungen der Länder widersprechen KBV-Chef Gassen
Mit seinem Unterhaken bei Kanzler Merz in Sachen Tele-AU hat der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen viel Widerspruch aus der Ärzteschaft erhalten. Nicht einmal in den Reihen der KVen teilt man seine Meinung.
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Der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen stößt mit seinen Aussagen zur Telefon-AU auf Kritik auch in den Reihen der Kassenärztlichen Vereinigungen.
© Britta Pedersen/dpa
Berlin/München/Frankfurt. Nachdem bereits der Hausärztinnen- und Hausärzteverband am Montag KBV-Chef Dr. Andreas Gassen wegen seiner umstrittenen Äußerungen zur Telefon-AU abgesprochen hat, die Interessen der Ärzteschaft zu vertreten, widersprechen ihm nun auch Kassenärztliche Vereinigungen einzelner Länder.
So erteilt die KV Bayerns Gassens Aussagen am Dienstag „eine klare Absage“. Laut den Vorständen Dr. Christian Pfeiffer, Dr. Peter Heinz und Dr. Claudia Ritter-Rupp „trägt die telefonische Krankschreibung der Versorgungsrealität in den Praxen Rechnung“. Das Instrument ermögliche es, „bekannte Patientinnen und Patienten bei nicht schwerwiegenden Erkrankungen niedrigschwellig zu behandeln, ohne unnötige Praxisbesuche zu verursachen“. Damit würden Praxisteams entlastet und Infektionsrisiken reduziert – „ein Aspekt, der gerade in der Erkältungs- und Grippesaison von besonderer Bedeutung ist.“
Der KBV-Vorstandsvorsitzende Gassen hatte sich zuvor an eine Forderung von Bundeskanzler Friedrich Merz angehängt, der auf einer Wahlkampfveranstaltung den seiner Meinung nach hohen Krankenstand in Deutschland moniert hatte. „Eine der Ursachen ist sicherlich auch die leichte Krankschreibung durch telefonische Krankschreibungen“, lautete Merz‘ Conclusio.
Lädt Telefon-AU zum Missbrauch ein?
Gassen hatte sich daraufhin auf die Seite des Kanzlers geschlagen und verkündet, die Telefon-AU lade zum Missbrauch ein. Am Telefon könne niemand zuverlässig beurteilen, ob jemand wirklich arbeitsunfähig sei oder nicht. Inzwischen hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) angekündigt, die Regelungen zur Tele-AU überprüfen zu wollen.
Die Behauptung eines erhöhten Missbrauchspotenzials halten die bayerischen KV-Vorstände hingegen für falsch. Vertragsärztinnen und -ärzte würden verantwortungsvoll und nach medizinischem Ermessen handeln. Auswertungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigten zudem, dass die Bedeutung der telefonischen Krankschreibung mit einem Anteil von jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sehr gering sei.
Telefonische Sprechstunden und Videosprechstunden sollten weiterhin möglich sein, fordern die Bayern – „jedoch klar auf die Behandlung bereits in den Praxen bekannter Patientinnen und Patienten begrenzt“.
„Als Praxisnahe und sichere Ergänzung bewährt“
Auch die KV Berlin will die telefonische Krankschreibung beibehalten, sie entlaste Praxen und Patienten spürbar und stärke die ambulante Versorgung. Die Telefon-AU habe sich als praxisnahe und sichere Ergänzung bewährt, sagt deren Vorstandsvorsitzender Dr. Burkhard Ruppert. „Sie reduziert unnötige Kontakte bei leichten Erkrankungen, entlastet die Teams in den Praxen und schont gleichzeitig Ressourcen“.
Den vom Kanzler beklagten hohen vermeintlichen Krankenstand will Ruppert so auch nicht stehen lassen: Der zuletzt beobachtete Anstieg der Krankmeldungen sei vor allem auf die veränderte und nun lückenlose Datenerfassung im Zuge der Einführung der elektronischen AU zurückzuführen.
Auch nach Ansicht der KV Hessen hat sich die telefonische AU bewährt. „Wenn Frau Warken das untersuchen lassen will, muss sie das über den G-BA einspielen und wir sind gespannt auf das Ergebnis“, teilt die KVH auf Anfrage mit. (bar)







