Kontroverse um Tele AU
Warken kündigt Überprüfung der telefonischen Krankschreibung an
Die Hausärztinnen und Hausärzte betonen die Bedeutung der telefonischen Krankschreibung für die Praxen. KBV-Chef Gassen sieht Missbrauchspotenzial. Ein Ärzteverband fordert die Analyse der Krankenstände.
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Stellt die telefonische Krankschreibung auf den Prüfstand: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). Vor allem in der Hausärzteschaft wird die telefonisch ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Entlastung des Praxisbetriebs gesehen.
© Michael Kappeler/dpa
Berlin. Die Debatte um die telefonische Krankschreibung schlägt weiterhin hohe Wellen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken(CDU) hat nun angekündigt, die aktuellen Regelungen überprüfen zu lassen. Sie beruft sich dabei auf den Koalitionsvertrag. Union und SPD hätten sich darauf geeinigt, Missbrauch auszuschließen, sagte sie dem Berliner „Tagesspiegel“. In der Ärzteschaft gibt es kein eindeutiges Bild für die Beibehaltung der telefonischen Krankmeldung beziehungsweise dagegen.
Am Mittwochmorgen hat sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Christos Pantazis, selbst Arzt, dafür ausgesprochen, die telefonische Krankschreibung nicht anzutasten. Er unterstütze die klare Haltung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands, sagte Pantazis. Die Fakten seien eindeutig, sagte Pantazis: Es gebe keine belastbaren Belege für systematischen Missbrauch der Regelung. Dies hatten zuvor auch mehrere Krankenkassen und Kassenverbände so dargestellt. Pantazis plädierte dafür, auf evidenzbasierte Politik zu setzen anstatt auf „reflexhaftes Misstrauen gegenüber Beschäftigten“.
Die Bundesvorsitzenden des Verbands Professorin Nicola Buhlinger-Göpfarth und Dr. Markus Beier hatten sich zuvor für eine Beibehaltung der aktuellen Regelung eingesetzt, wonach eine telefonische Krankschreibung für höchstens fünf Tage möglich ist.
Äußerung zur Telefon-AU schlägt Wellen
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Damit geht der Verband auf Gegenkurs zur Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Deren Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen hatte in einem Interview mit dem „Tagesspiegel“ die Abschaffung der Tele-AU gefordert. Unter anderem sagte Gassen, die in der Corona-Zeit aufgestellte Regel und später vom Gemeinsamen Bundesausschuss und dem Gesetzgeber festgeschriebene Regelung lade zum Missbrauch ein. Buhlinger-Göpfarth hatte ihm daraufhin vorgeworfen, er vertrete nicht mehr die Interessen der Ärzteschaft. Die Tele-AU sei ein Erfolgsmodell und für viele Praxen unverzichtbar.
Gegenreden kommen auch aus den Länder-KVen. So haben sich bislang die KVen in Bayern, Hessen und Berlin gegen Gassens Auffassung gestellt. Die Tele-AU habe sich als praxisnahe und sichere Ergänzung bewährt, sagte zum Beispiel der Berliner KV-Chef Dr. Burkhard Ruppert. Die bayrische KV nannte die Behauptung falsch, die Tele-AU erhöhe das Missbrauchspotenzial.
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Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hat sich in dieser Woche gegen die telefonische Krankschreibung ausgesprochen. Die Diskussion losgetreten hatte der Bundeskanzler persönlich. Friedrich Merz (CDU) hatte vor einigen Tagen bei einer Wahlkampfveranstaltung in Baden-Württemberg die Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung mitverantwortlich dafür gemacht, dass der Krankenstand in Deutschland aus seiner Warte zu hoch sei. Laut Statistischem Bundesamt lag der Krankenstand 2025 bei 14,8 Tagen pro Arbeitnehmerin und -nehmer.
Von einer Scheindebatte sprachen am Mittwoch die Vorstände des FachärztInnen-Verbandes MEDI Baden-Württemberg. Die Kritik aus Teilen der Wirtschaft und Politik an der telefonischen Krankschreibung sei begründet, teilte der Verband mit. Andererseits würden zu viele Praxisbesuche wegen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die Praxen belasten.
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MEDI forderte aber dazu auf, die Ursachen für höhere Krankenstände zu analysieren. „Die Frage lautet: Warum ist die deutsche Bevölkerung zunehmend häufiger krank“, heißt es in der Mitteilung. Dr. Cathérine Hetzer-Baumann, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands bei MEDI und Hausärztin, mahnte mehr Präventionsangebote und sprechende Medizin an. Dies werde allerdings nicht hinreichend honoriert. (af)











