Digitalisierung

Krankenkassen wollen bei der Gematik nicht nur zahlen, sondern mitbestimmen

Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren die Gematik zu 93 Prozent, haben aber nur Minderheitsrechte. Sie wollen, dass sich die Digitalisierungsagentur des Bundes aus der Entwicklung eigener Versicherten-Anwendungen künftig heraushält.

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Die Krankenkassen wollen an den Drücker: Die GKV trägt den Großteil des Gematik-Budgets, hat in der Gesellschafterversammlung zahlenmäßig aber wenig Einfluss.

Die Krankenkassen wollen an den Drücker: Die GKV trägt den Großteil des Gematik-Budgets, hat in der Gesellschafterversammlung zahlenmäßig aber wenig Einfluss.

© Sebastian Gollnow/dpa

Berlin. Die gesetzlichen Krankenkassen fordern einen klaren und enger definierten Rahmen für die Aufgaben der Gematik. In einem am Dienstag veröffentlichten Positionspapier skizzieren neun Krankenkassen und Kassenverbände (AOK-Bundesverband, BARMER, BITMARCK, BKK-Dachverband, DAK-Gesundheit, HEK, IKK e.V., Siemens-Betriebskrankenkasse, TK) ihre Vorstellungen mit Blick auf das vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) angekündigte Digitalgesetz.

Besonders ärgert die Kassen, dass das BMG mit 51 Prozent der Gematik-Anteile die Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung mehrheitlich dominieren kann. Der GKV-Spitzenverband hält nur 22,05 Prozent der Anteile. Die restlichen 24,5 Prozent verteilen sich auf sechs Spitzenorganisationen wie Kassenärztliche Bundesvereinigung und Deutsche Krankenhausgesellschaft.

AOK: „Wer bezahlt, muss auch mitbestimmen“

Von den jährlich rund 100 Millionen Euro Kosten für die Gematik tragen die gesetzlichen Krankenkassen 93 Prozent, die Private Krankenversicherung sieben Prozent. „Die GKV muss Transparenz über die Entscheidungen und Vorgänge in der Gematik haben und wirksam stimmberechtigt sein“, so die Schlussfolgerung im Positionspapier. Darin werden für das steigende Budget der Gematik zudem auch Steuermittel eingefordert.

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AOK-Verbandschefin Dr. Carola Reimann wird konkret: „Wer bezahlt, muss auch mitbestimmen dürfen – und bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen sind das im Wesentlichen die Beitragszahlenden der GKV.“ Die derzeitigen Mehrheitsverhältnisse und Entscheidungsprozesse der Gesellschafterversammlung spiegelten das nicht wider, sagte sie der Ärzte Zeitung. Reimann sieht Optionen entweder in der Erhöhung der Gesellschaftsanteile des GKV-Spitzenverbandes oder in verbrieften Stimm- oder Vetorechten bei Abstimmungen, um den Kassen größeren Einfluss zu verschaffen.

Kassen wollen Gematik nicht als Mitbewerber für Digital-Anwendungen

Außer der Finanzierung stören sich die Kassen noch an einem anderen Punkt: „Der Fokus der Gematik muss auf der Bereitstellung und Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur liegen“, heißt es im Papier „Gematik 2.0“. Für neue Anwendungen und Dienste solle die Gematik zwar Konzeption und „praxistaugliche Spezifikationen“ entwickeln. „Dabei darf sie als Zulassungsinstitution nicht selbst mit eigenen Produkten oder Anwendungen in den Wettbewerb eintreten“, fordern die Kassen, die die Hoheit über Anwendungen für ihre Versicherten behalten wollen.

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Die Gematik solle sich als Dienstleister verstehen und alle Akteure in den Entwicklungsprozess einbeziehen. Der kooperative Ansatz der Digitalagentur, etwa in Workshops Kassen, Leistungserbringer und andere Akteure, in die Entwicklung einzubeziehen, müsse vertieft werden.

Gesetzentwurf soll im ersten Halbjahr kommen

Die Forderungen der Krankenkassen sind nicht neu. Bereits in den Diskussionen zum Gesundheits-Digital-Agentur-Gesetz (GDAG), das im Herbst 2024 im Bundestag beraten, wegen des vorzeitigen Endes der Ampel-Koalition aber nicht mehr beschlossen werden konnte, waren sie Thema. Auch der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes hatte sich in einem Beschluss im Dezemer 2025 positioniert.

Die Weiterentwicklung der Gematik ist Teil der kürzlich vorgestellten Vorhabenplanung des Bundesgesundheitsministeriums. Für das erste Halbjahr hat das BMG den Referentenentwurf für das Digitalgesetz angekündigt. Dazu soll die Digitalisierungsstrategie überarbeitet werden – etwa mit dem Ziel, die Betriebsstabilität der Telematikinfrastruktur und ihrer Anwendungen zu erhöhen

Zu Einzelheiten will sich das BMG aktuell nicht äußern. Auf Nachfrage kündigte eine Sprecherin aber ein „umfassendes Gesetz mit einem digitalen Schwerpunkt“ an, das „zentrale Aspekte des digitalen Fortschritts im Gesundheitswesen ganzheitlich auf den Weg“ bringen soll. Die Weiterentwicklung der Gematik werde Teil des Gesetzes sein. (gab)

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