Die Richtung stimmt, ist aber in etlichen Details korrekturbedürftig. Die KBV hat ausführlich zum E-Health-Gesetz Stellung genommen und fordert vor allem ergänzende Vergütungsregeln.
In einer jetzt veröffentlichten ausführlichen Stellungnahme zum Referentenentwurf für das E-Health-Gesetz hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Reihe von Änderungsvorschlägen unterbreitet.
Mit Ausnahme der Sanktionen gegen Vertragsärzte begrüßt die Bundesärztekammer das geplante E-Health-Gesetz. In die Umsetzung will sie aber stärker eingebunden werden.
E-Health und eine zentrale Infrastruktur könnten zwar zur Lösung von vielen Problemen im deutschen Gesundheitswesen beitragen, sagt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).