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E-Health-Gesetz

BÄK will mehr Mitsprache

Mit Ausnahme der Sanktionen gegen Vertragsärzte begrüßt die Bundesärztekammer das geplante E-Health-Gesetz. In die Umsetzung will sie aber stärker eingebunden werden.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

BERLIN. Bundesärztekammer (BÄK) und Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft haben in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme den Entwurf für ein E-Health-Gesetz begrüßt.

Ärzte würden die neuen Möglichkeiten auf Basis der zu schaffenden Telematikinfrastruktur (TI) wahrnehmen, wobei eine erfolgreiche Einführung unabdingbare Voraussetzung für die Akzeptanz bei Ärzten und Patienten sei.

In diesem Zusammenhang lehnt die BÄK die geplante Sanktionierung von Vertragsärzten durch einen einprozentigen Honorarabzug ab, wenn Ärzte ab 2018 das Versichertenstammdaten-Management nicht durchführen.

Anstelle von Sanktionen sollten Anreize gesetzt werden. Mit Gratifikationen sei es in den USA gelungen, nahezu flächendeckend elektronische Patientenakten zu etablieren.

Anschubfinanzierung für Notfalldaten

So regt die Kammer an, die Erstanlage von Notfalldaten auf der E-Card in den ersten zwei Jahren mit einer Anschubfinanzierung in der ambulanten und stationären Versorgung zu verbinden, um diese Anwendung unter den mindestens zwölf Millionen multimorbiden oder chronisch kranken Patienten rasch in der Versorgung zu etablieren.

Ferner wird der Gesetzgeber gebeten, die Bundesärztekammer als einzige sektorenübergreifende Vertretung aller Ärzte in die Verhandlungen über die Vergütung ärztlicher Leistungen zur Erstellung und Aktualisierung von Datensätzen verbindlich einzubeziehen.

Dies sei schon aufgrund ihrer Expertise sinnvoll.

Außerdem sollte die BÄK verbindlich an der Entwicklung einer Vereinbarung zum elektronischen Entlassbrief und zur Bestätigung von informationstechnischen Systemen , etwa zur Übermittlung von elektronischen Arztbriefen, beteiligt werden.

Ausdrücklich begrüßt die Bundesärztekammer das Vorhaben des Gesetzgebers, die TI für telemedizinische Methoden in der Patientenversorgung zu öffnen.

Mehr Rechtssicherheit bei Fernwartung

Dieser Passus im geplanten Gesetz entspreche Ärztetags-Beschlüssen, in denen die Notwendigkeit einer bundesweiten diskriminierungsfreien Telematikinfrastruktur betont worden sei.

Weiteren, im Gesetzentwurf noch berücksichtigten Regelungsbedarf sieht die BÄK in zwei Punkten:

Die Schaffung von Rechtssicherheit bei der Fern-Wartung von Praxisverwaltungssystemen.

Nutzenevaluation von gesetzlichen Anwendungen der Gesundheitskarte: Darüber herrsche seit Jahren unter den Gesellschafterbänken in der gematik kein Konsens.

BÄK und Arzneimittelkommission empfehlen, im Gesetz eindeutig zu regeln, dass jede Anwendung der Karte evaluiert und bei der Einführung durch geeignete Kommunikationsmaßnahmen begleitet wird.

Letzte Woche hatten auch bereits KBV und der Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) Stellung zum Gesetzentwurf bezogen und Nachbesserungen angemahnt.

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