Vor fast vier Jahren hat die Selbstverwaltung den gesetzlichen Auftrag erhalten, festzustellen, welche Leistungen aus dem EBM telemedizinisch erbracht werden können.
Diese Nachricht werden die etablierten privaten Krankenversicherer (PKV) nicht gern hören: Im ersten Quartal 2017 soll in Deutschland ein rein digitaler Krankenversicherer an den Start gehen. Hinter dem Projekt steht offenbar der Finanzinvestor Dieter von Holtzbrinck.
Die Konnektoren für die Telematikinfrastruktur sind nicht zehnmal teurer als andere Sicherheitsrouter. Und auch das E-Rezept wird kommen. Kurz nach Verabschiedung des E-Health- Gesetzes sorgt die Bundesregierung für etwas Klarheit.
Die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge wird es in Brandenburg ab 1. April 2016 geben. Das Kabinett hat dazu neue Landesaufnahmegesetz beschlossen, das die Einführung der Karte für Asylsuchende vorsieht.
Ab Januar erhalten alle neu registrierten Flüchtlinge in Berlin eine elektronische Gesundheitskarte. Bisher mussten Asylbewerber sich, wenn sie medizinische Behandlung benötigten, für jedes Quartal einen Behandlungsschein auf der Behörde besorgen.
Die Kontrolle von Herzpatienten, die einen Defibrillator oder ein CRT-System haben, per Fernabfrage kommt als erste telemedizinische Leistung im April 2016 in den EBM.
Die erste Telemedizin-Leistung hat den Weg in den EBM gefunden: Es gibt neue Abrechnungsziffern für die Behandlung von Herzkranken, die bestimmte Implantate haben. Der große Haken: Patienten mit einem Herzschrittmacher sind außen vor.