E-Health

Regierung räumt mit Vorurteilen auf

Die Konnektoren für die Telematikinfrastruktur sind nicht zehnmal teurer als andere Sicherheitsrouter. Und auch das E-Rezept wird kommen. - Kurz nach Verabschiedung des E-Health- Gesetzes sorgt die Bundesregierung für etwas Klarheit.

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BERLIN. Das Gesetz für sichere digitale Anwendungen im Gesundheitswesen - kurz E-Health-Gesetz - wurde vor seiner Verabschiedung im Bundestag am 2. Dezember zwar noch ergänzt, dennoch lässt der Gesetzestext einige Fragen offen.

Nun ist die Bundestagsfraktion Die Linke bekannt dafür, dass sie beim Thema Gesundheit gerne nachbohrt, so auch beim E-Health-Gesetz.

Das ist zwar schon vor der Verabschiedung des Gesetzestextes geschehen, die Antwort der Regierung auf die parlamentarische Anfrage liegt aber erst jetzt vor.

Spannend und vor allem aktuell bleiben die Antworten trotzdem, denn sie betreffen die Abläufe und Kosten in den Praxen.

Das kommt auf die eGK

So stellt die Bundesregierung noch einmal klar, dass auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) selbst so gut wie keine Daten gespeichert werden. Auf ihr sollen lediglich die administrativen Daten des Versicherten sowie seine Notfalldaten hinterlegt werden.

Letzteres auch nur mit Zustimmung des Patienten. Alle anderen Daten werden an anderen Orten gespeichert. Welche das sind, legt allerdings die gematik fest.

Zudem würden alle gesetzlich vorgesehen Anwendungen auch umgesetzt. Die Linke spielt damit vor allem auf all jene Anwendungen an, die sich bislang durch eine doppelte PIN-Eingabe - nämlich durch den Arzt und den Versicherten - als wenig praktikabel erwiesen haben.

Das trifft insbesondere auf das elektronische Rezept (E-Rezept) zu, das durch die zusätzliche elektronische Signatur des Arztes gerade in den Anfangstest als Zeitfresser von sich Reden machte.

Zwar werde das E-Rezept nicht vorrangig umgesetzt, gesteht die Regierung, die Anwendung sei aber nach wie vor geplant.

Keine Anwendung ohne Test?

Die Selbstverwaltungsorganisationen im Gesundheitswesen hätten beschlossen, die Konzeption des E-Rezepts gegenüber anderen Anwendungen der eGK zunächst zurückzustellen, "bis die notwendigen technischen und organisatorischen Basisstrukturen für die sichere Anbindung von Arztpraxen und Apotheken bereitstehen", heißt es.

Auch für alle anderen Anwendungen gelte, "dass sie erst dann umgesetzt werden, wenn sie ihren Nutzen für die Patientinnen und Patienten, ihre Praxistauglichkeit sowie die Einhaltung des Datenschutzes in Testverfahren eindeutig nachgewiesen haben."

An den im Gesetz festgelegten Fristen - insbesondere für den Online-Rollout des Versichertenstammdatenmanagements - hält die Regierung aber auch in ihrer Antwort fest. Obwohl die Tests hierzu, das sagt sie noch einmal explizit, erst im zweiten Quartal 2016 starten können. Der Start des Online-Rollouts ist aber schon für Juli 2016 angesetzt.

Keine deutlichen Mehrkosten

Deutliche Mehrkosten sollen für die Praxen durch die Telematikinfrastruktur (TI) nicht entstehen.

Dass die Konnektoren (die Router, die den Zugang zur TI darstellen und die Daten verschlüsseln) mit ca. 2000 Euro rund zehnmal so teuer wir normale Sicherheitsrouter sein sollen, kann die Bundesregierung "nicht bestätigen".

Die gematik, als Betreibergesellschaft der Datenautobahn, soll zudem nicht gewinnorientiert handeln. Sie nehme öffentliche Aufgaben wahr und sei Teil der mittelbaren Staatsverwaltung.

Jedwede Gebührenerhebung durch die gematik bedürfe einer gesetzlichen Grundlage.

Für die Zulassungen der einzelnen IT-Komponenten darf sie allerdings Gebühren erheben, weil sie hierzu tatsächlich nach dem SGB V berechtigt ist. Dies betrifft jedoch die Hersteller aus der Industrie. (reh)

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