Um von der Förderung der elektronischen Arztbriefe in 2017 profitieren zu können, benötigen Ärzte einen elektronischen Heilberufeausweis. Eigentlich müssen sie den zugehörigen Antrag für den E-Arztausweis persönlich bei einer zugelassenen Identifizierungsstelle vorlegen und sich vor Ort ausweisen.