Telemedizin pur

Modellklausel im Südwesten

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STUTTGART. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg will Ausnahmen vom Fernbehandlungsverbot ermöglichen und hat dafür die Berufsordnung geändert. Die Vertreterversammlung der Ärztekammer gab am vergangenen Samstag grünes Licht für einen nach eigenen Angaben bundesweit einmaligen Passus.

Die Delegierten ergänzten dafür Paragraf 7 Absatz 4 der in Baden-Württemberg gültigen Berufsordnung um diesen Satz: "Modellprojekte, insbesondere zur Forschung, in denen ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, bedürfen der Genehmigung durch die Landesärztekammer und sind zu evaluieren."

Mit dieser Regelung könnten bisherige Konflikte mit der Berufsordnung vermieden werden, zeigte sich Kammerchef Dr. Ulrich Clever überzeugt. Künftig ist damit im Rahmen von Modellprojekten eine telemedizinische Behandlung ohne Patientenkontakt möglich.

Bisher schreibt die (Muster-) Berufsordnung vor, dass Ärzte eine individuelle Behandlung oder Beratung "nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien" vornehmen dürfen. Folglich darf bisher anteilig Telemedizin nur dann zum Einsatz kommen, wenn ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt sichergestellt ist.

Man werde mögliche Veränderungen in der Versorgung "sehr genau beobachten und beim leisesten Zweifel nachjustieren", kündigte Kammerchef Clever an. Die Regelung muss erst noch von der Rechtsaufsicht genehmigt werden. (fst)

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