Das Digitale-Versorgung-Gesetz ist durch, jetzt geht es auch in Arztpraxen um die Umsetzung der Vorgaben. Die interessantesten Anwendungen stehen vielleicht gar nicht im Gesetz.
Kooperation
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In Kooperation mit: Deutsche Apotheker- und Ärztebank
Der Start für Apps auf Kassenrezept wird sich noch etwas hinziehen. Das liegt auch am Genehmigungsverfahren. Die Rechtsverordnung zur Umsetzung wird wohl noch etwas auf sich warten lassen.
Das Gesundheitsministerium in London bestreitet, dass Amazon Zugang zu Patientendaten des NHS erhält. Doch offenbar gewährt der Staat Dritten gegen Lizenzgebühr Zugriff auf Datensätze.
Die Praxis-EDV-Anbieter machen bei der Elektronischen Arztvernetzung (EAV) in Baden-Württemberg offenbar mit. Die Selektivvertragspartner zeigen sich zufrieden.
Berliner Patienten der Techniker Krankenkassen können jetzt ihr Smartphone nutzen, um sich einen Herzdiagnostik-Vertrag einzuschreiben. Das soll Ärzte auch von Bürokratie entlasten.
Ein Bewertungsportal muss als „neutraler Informationsmittler“ auftreten. Profile von Basiskunden als Werbeplattform für zahlende Kunden zu nutzen geht gar nicht, so ein aktuelles Urteil.
Eine spezialisierte App soll künftig die individuelle Behandlung von Rheumapatienten unterstützen. Dabei geht es um die digitale Steuerung der Patienten.