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MedTech positioniert sich

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Berlin. Wie sollen Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) im Sinne des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) konkret aussehen? Bisher steht noch in den Sternen, welche DiGA Ärzte bald rezeptieren dürfen.

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) ist hier nun vorgeprescht und hat ein Positionspapier zur DiGA-Aufnahme in die GKV-Erstattung vorgelegt. Darin schlägt der BVMed sieben Maßnahmen zur Realisierung des DiGA-Verzeichnisses vor, das vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführt werden soll.

Ein Branchen-Plädoyer lautet, die Anforderungen an die DiGA-Evaluationskonzepte sollten in einem gestuften Verfahren realistisch gestellt werden. Nach Ansicht des BVMed eignet sich das „Evidence standards framework for digital health technologies“ des britischen NICE-Instituts sehr gut zur Einordnung von Nachweisen positiver Versorgungseffekte.

Zum Modus Vivendi heißt es, DiGA „sollten nur nach dem Sachleistungsprinzip und nicht nach dem Kostenerstattungs-Prinzip erstattet werden.“ (maw)

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