KBV-Vertreterversammlung
Vertragsärzte warnen vor Kostenlawine durch Digitalisierung
Mit der Telematikinfrastruktur ist die Digitalisierung für die Arzpraxen nicht zu Ende. 2020 werden weitere Investitionen fällig.
Veröffentlicht:Berlin. Strenge Sicherheitsanforderungen des Gesetzgebers zwingen die Praxisinhaber zu Investitionen. Dafür hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in ihrer jüngsten Sitzung einen Ausgleich gefordert.
Mit dem „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG) hat der Gesetzgeber die KBV aufgefordert, gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bis Mitte 2020 eine für die Praxen verbindliche IT-Sicherheitsrichtlinie zu schaffen.
„Es ist zu erwarten, dass deshalb im nächsten Jahr eine Kostenlawine auf die Praxen zurollen wird“, heißt es im Beschlusstext, der bei einer Enthaltung angenommen worden ist.
Diese Ausgaben sollen durch einen Investitionszuschlag ausgeglichen werden. Das könne analog zum Verfahren der Finanzierung der Telematik Infrastruktur geschehen. Alternativ schlägt die KBV-VV Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband darüber vor.
Sorge um Sicherheit von Daten
Die Vertragsärzteschaft sorgt sich um die Sicherheit auch von elektronisch verschickten Daten, zum Beispiel der eAU an die Arbeitgeber. „Elektronische Direktverbindungen ohne Zwischenschalten einer vertrauenswürdigen Datenaustauschebene stellen datenschutztechnisch und strategisch ein Risiko dar“, heißt es im Beschlusstext.
Die KBV-VV hat den Vorstand daher aufgefordert, sich für eine von den Ärzten kontrollierte elektronische lokale Datendistributionsstelle einzusetzen.
Die mit dem DVG eingeführte „App auf Rezept“ hat auch die KBV-VV beschäftigt. Sie hat den Vorstand damit beauftragt, den Einsatz elektronischer Medien auf den für Vertragsärzte und -psychotherapeuten entstehenden Zeitaufwand hin abzuklopfen.
Der Vorstand solle sich zudem dafür einsetzen, dass auch für Apps, deren Kosten die Kassen übernehmen, die selben Anforderungen gelten sollen wie für Medikamente, also ein Nachweis von medizinischem Nutzen, Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie einer Verordnung durch den Arzt oder Psychotherapeuten.
Die KBV-VV hat den Gesetzgeber und das Gesundheitsministerium aufgefordert, das Speichern von Patientendaten höchsten Sicherheitsanforderungen zu unterwerfen. Gesundheits-Apps dürften keinerlei Nutzerdaten über hinter der originären Anwendung liegende Infrastrukturen weitergeben.