Bis zum 31. März befragt das Institut des Bewertungsausschusses Telemedizinische Zentren zu ihren Ausgaben für die Betreuung von Herzinsuffizienz-Patienten. Die Ergebnisse dienen zur Leistungs-Bewertung.
Ein Arzt aus Bayern ist wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Betrugs und wissentlicher unrichtiger Dokumentation von SARS-CoV-2-Schutzimpfungen angeklagt. Gegen ihn wurde bereits ein vorläufiges Berufsverbot verhängt.
Damit die Hypoglykämie-Gefahr bei Menschen mit Typ-1-Diabetes, die Sport treiben, rechtzeitig erkannt wird, wurde eine App entwickelt. Diese gibt auch an, ob Zucker oder Insulin zugeführt werden muss.