Kostenprüfung

Bewertungsausschuss sammelt Daten zu Kosten der telemedizinischen Betreuung von Herzinsuffizienz-Patienten

Bis zum 31. März befragt das Institut des Bewertungsausschusses Telemedizinische Zentren zu ihren Ausgaben für die Betreuung von Herzinsuffizienz-Patienten. Die Ergebnisse dienen zur Leistungs-Bewertung.

Veröffentlicht:

Berlin. Was kostet die telemedizinische Überwachung von Herzinsuffizienz-Patienten? Antworten auf diese Frage erhofft sich das Institut des Bewertungsausschusses (InBA) mit einer Umfrage unter Telemedizinischen Zentren (TMZ).

Die Vergütung für die telemedizinische Überwachung von Herzinsuffizienz-Patienten hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss im Dezember 2021 geregelt. In dem Beschluss sei aber auch festgelegt worden, dass die Kosten für die technische Infrastruktur der TMZ sowie für die Geräteausstattung der Patienten überprüft werden sollen, heißt es in eine aktuellen Mitteilung der KBV.

Das Institut will bis zum 31. März die Kosten für Messgeräte, Server, Software und Dienstleister im Auftrag von KBV und GKV-Spitzenverband erheben. Dabei gehe es beispielsweise um die Anzahl und Kosten der externen Messgeräte für Herzinsuffizienz-Patienten, die im Telemonitoring überwacht werden. Gefragt werde auch, ob beispielsweise Server und eine spezielle Software angeschafft worden sowie ob Kosten für externe Dienstleister entstanden seien.

Das InBA wertet die Antworten ohne Bezug zu personenbezogenen Daten der TMZ aus und stellt diese dem Bewertungsausschuss zur Verfügung. Anhand der Ergebnisse sollen dann die Bewertungen der Leistungen überprüft werden. (eb)

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