Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) warnt vor Betrugsmails, die mit Steuerrückerstattungen locken. Wie das Ministerium mitteilt, würden sich derzeit Betrüger per E-Mail an Steuerzahler wenden und als BMF ausgeben.
Umsatzsteuerpflichtige Ärzte können sich nicht aussuchen, wie sie die Umsatzsteuer für ein teils geschäftlich und teils privat genutztes Gebäude aufteilen.
Ob nun später als Freiberufler oder Angestellter unterwegs: Mediziner können die Kosten für ein Erststudium weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten absetzen. Das hat nun der Bundesfinanzhof klargestellt.