Übermittelt ein Steuerberater für einen Mandanten eine Selbstanzeige, ohne dies mit dem Betroffenen ausreichend abgestimmt zu haben, ist die daraus resultierend Steuernachforderung kein ersatzfähiger Schaden. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Fall einer Apothekerin entschieden (Az.