Delegierte der Landesärztekammer Hessen haben die Überlastung des Gesundheitswesens in der Corona-Pandemie angeprangert. Junge Ärzte wüssten teils nicht, ob sie den Beruf angesichts der aktuellen Überforderung weiter ausüben wollten.
Seit 20. März gilt das entschärfte Infektionsschutzgesetz. Die Länder hatten sich gewehrt, letztlich doch zugestimmt. Hessens Sozialminister Kai Klose (Grüne) schildert in der Ärzte Zeitung die Bedenken aus Ländersicht.
Privatärzte müssen in Hessen den ärztlichen Bereitschafsdienst nicht mitfinanzieren. Die KV habe keine „Rechtsetzungskompetenz“, wie das Landessozialgericht in einem Eilbeschluss argumentiert.
Drei Landkreise testen ein Modell, das ambulanten und stationären Sektor sowie den Rettungsdienst verzahnt. Dazu werden bestehende Systeme verknüpft und ergänzt.
Dem allgemeinen Trend der Feminisierung in der Medizin folgend, sind auch in Hessen die Frauen in der Weiterbildung vorn. Außer beim Nachwuchs aus dem Ausland.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof erlaubt eine 40-tägige Gebetsmahnwache vor einer Abtreibungsberatung. Die Frauen seien durch Büsche und hecken ausreichend geschützt.