Bis auf Weiteres
Urteil: Keine Teilnahmepflicht für Privatärzte am Notdienst Hessen
Privatärzte müssen in Hessen den ärztlichen Bereitschafsdienst nicht mitfinanzieren. Die KV habe keine „Rechtsetzungskompetenz“, wie das Landessozialgericht in einem Eilbeschluss argumentiert.