Dass sich Aufwendungen für die Erstausbildung nicht als Werbungskosten steuerlich absetzen lassen, verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, urteilt das Bundesverfassungsgericht.
Mehr Mut bei der Patientensteuerung fordert Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte im Interview. Mit Blick auf die EBM-Reform sieht er Nachbesserungsbedarf.