Nephrologen können gegen die Ermächtigung von Klinikärzten zur Dialyse klagen. Denn eine bedarfsunabhängige Ermächtigung ist nur zur 'Mitbehandlung' zulässig, bekräftigte der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel in seiner jüngsten Sitzung.