Seit diesem Sonntag greift das Werbeverbot für Schönheits-Op bei Jugendlichen. Die Mehrheit der Bundesbürger würde noch weiter gehen: Solche Eingriffe sollten bei unter 18-Jährigen generell tabu sein.
Muss der TÜV doch für fehlerhafte Brustimplantate des französischen Anbieter PIP haften? Der Bundesgerichtshof lässt die Vorinstanz nochmals verhandeln.
Der AOK-Bundesverband hat den Entwurf für ein Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) grundsätzlich begrüßt: Nicht gut findet der Verband dagegen den Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte.