Silikonskandal
Erneutes OLG-Verfahren über Schadenersatz wegen PIP-Implantate
Muss der TÜV doch für fehlerhafte Brustimplantate des französischen Anbieter PIP haften? Der Bundesgerichtshof lässt die Vorinstanz nochmals verhandeln.
Veröffentlicht:Karlsruhe. Einen Schadenersatz-Streit im Skandal um minderwertige Brustimplantate aus Industrie-Silikon hat der Bundesgerichtshof an das Oberlandesgericht Nürnberg zurückverwiesen. Der VII Zivilsenat hob am Donnerstag das Urteil des OLG auf, das eine Haftung des TÜV Rheinland schon aus formalrechtlichen Gründen ausgeschlossen hatte. Die AOK Bayern hatte für 26 Patientinnen Operationskosten von zusammen mehr als 50.000 Euro eingefordert, bei denen reißanfällige Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) ausgetauscht worden waren (Az. VII ZR 151/18).