Mai 2003: Die AOK erstattet Strafanzeige gegen die Internistin Mechthild Bach. Die Ärztin soll in der Zeit zwischen Dezember 2001 und Mai 2003 Patienten in einer Belegklinik in Hannover-Langenhagen durch überhöhte Gaben von Morphium und Diazepam getötet haben. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein.
Auch die Obduktion bestätigt: Die Hannoveraner Internistin Mechthild Bach hat sich mit Morphium das Leben genommen. Laut vorläufigem Ergebnis der Staatsanwaltschaft sei der Tod durch ein Lungenödem und eine Hirnschwellung eingetreten, beides typische Folgen einer Überdosis Morphiums, hieß es.
Gendoping, bei dem genetisches Material modifiziert wird, wird es mittelfristig wohl nicht geben. Allerdings scheint die Bereitschaft unter Sportlern, sich manipulieren zu lassen, schon jetzt hoch zu sein.
Nach dem Suizid der wegen Totschlags angeklagten Ärztin Mechthild Bach bleiben vor allem auch mit Blick auf die Gabe von Schmerzmitteln für schwerstkranke Menschen viele Fragen. Doch die Akten werden geschlossen.
Schuldig oder nicht schuldig - im Fall Mechthild Bach wird das wohl nie geklärt werden. Patiententötungen in Kliniken aber bleiben ein Thema. Ein Interview mit Professor Karl-Heinz Beine aus Hamm.
Den Start der frühen Nutzenbewertung nimmt der Nationale Ethikrat zum Anlass, eine Rationierungsdebatte zu fordern. Doch die gestern veröffentlichte Expertise wirkt teils irrelevant und in ihrer kategorischen Ablehnung des Utilitarismus realitätsfern und apolitisch.
Die christlichen Kirchen wenden sich gegen eine Aufhebung des Verbots des ärztlich assistierten Suizids im ärztlichen Berufsrecht. 'Die Ärzteschaft wäre nicht gut beraten, wenn sie ihre bisherige ethische Festlegung in dieser Frage verlassen würde', sagte Landesbischof Jochen Bohl.