Hilfe bei Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe

BERLIN/KÖLN (fuh). Die Mitwirkung eines Arztes bei der Selbsttötung von Patienten gehört weiter nicht zum Kanon ärztlicher Aufgaben.

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Das hat der Vorstand der Bundesärztekammer bei einer Beratung der "Grundsätze der BÄK zur ärztlichen Sterbebegleitung" klargestellt.

Die ärztliche Verpflichtung zur Lebenserhaltung bestehe allerdings nicht unter allen Umständen, heißt es in einer BÄK-Mitteilung.

Es gebe Situationen, in denen sonst angemessene Diagnostik und Therapieverfahren nicht mehr angezeigt und Begrenzungen geboten seien.

"Dann tritt eine palliativmedizinische Versorgung in den Vordergrund", erläutert die BÄK. Die Entscheidung hierzu dürfe nicht von wirtschaftlichen Erwägungen abhängig gemacht werden.

Die christlichen Kirchen haben sich unterdessen in Köln gemeinsam in scharfer Form dagegen ausgesprochen, das Verbot des ärztlich assistierten Suizids im ärztlichen Berufsrecht aufzuheben.

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