Das deutsche Embryonenschutzgesetz sei unflexibel. Es lasse nicht zu, auf Neuerungen wie die der Erzeugung von embryonenähnlichen Strukturen aus Stammzellen zu reagieren, kritisiert der Medizinethiker Nils Hoppe.
GKV-Versicherte mit einer tödlichen Erkrankung können auch Arzneimittel abseits medizinischer Evidenz beanspruchen. Wo hier die Grenzen zu ziehen sind, will das Bundessozialgericht jetzt konkretisieren.
Ein Narkosearzt, der mit Hepatitis C infiziert war, soll durch seine Medikamentensucht Opiate der Klinik, in der er tätig war, verunreinigt und dadurch Patienten angesteckt haben.