Schleswig-Holstein soll den Kliniken in Zukunft verbindliche Vorgaben für die Versorgung von Apoplektikern machen: Wer diese nicht einhalten kann, darf nicht mehr behandeln.
Das intensivmedizinische Personal in Deutschland kam psychisch relativ gut durch die erste Pandemie-Welle – offenbar gerade weil Ärzte und Pflegekräfte dort sehr viel mit COVID-19-Erkrankten zu tun hatten.
Die Ampel-Koalition sendet in ihren gesundheitspolitischen Vorhaben vielfältige Signale. Doch bei der Sicherstellung der Versorgung ist der Koalitionsvertrag glasklar: Der Staat mischt künftig operativ mit.
Die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ läuft aus. Die meisten Corona-Sonderregelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) bleiben aber gültig – etwa die telefonische AU-Schreibung.
Die Corona-Lage spitzt sich zu: In einigen Bundesländern werden wieder Intensivpatienten verlegt, und die Debatte um die Impfpflicht gewinnt an Schärfe.
Hohe Corona-Fallzahlen versetzen die DIVI in Alarmstimmung: Schon bald drohe wegen Kapazitätsengpässen die Priorisierung von Operationen. Von Triage mag die Fachgesellschaft aber nicht sprechen.
Vor vier Jahren hat Baden-Württemberg mit einer Schlaganfall-Konzeption den Krankenhausplan nachgeschärft. Nun zeigt sich, dass Apoplex-Patienten von dem dreistufigen Versorgungskonzept profitieren.
In Deutschland sind derzeit 89 Prozent der vorhandenen Intensivbetten belegt. Anhand tagesaktueller DIVI-Daten blicken wir auf die freien Kapazitäten der Intensivstationen in den einzelnen Kreisen.