Auch in Nordrhein fürchtet die KV Auswirkungen des Poolärzte-Urteils auf den Notdienst. KV-Vize König fordert eine grundsätzliche Reform, eine Vorhaltefinanzierung sei „alternativlos“.
Unionsfraktionsvize Johann Wadephul hält die Einführung einer Dienstpflicht in der Bundeswehr, dem Katastrophenschutz und in Rettungsdiensten angesichts der Sicherheitslage für unverzichtbar.
Bund, Länder und Ampel-Fraktionen ringen sich zu einem Mini-Kompromiss durch: Der weitere Verhandlungsfahrplan steht, zentrale Streitpunkte sind ungelöst. Die „Revolution geht weiter“, glaubt Lauterbach.
Nach vier Wochen „Notbremse“ im Bereitschaftsdienst sieht die KVBW die Versorgung weiterhin als gesichert an. Vertreter der Krankenhäuser nehmen eine andere Bewertung vor.
Der Landesgesundheitsminister soll angesichts der reduzierten Zahl von Notfallpraxen seine Aufsicht über die KV Baden-Württemberg wahrnehmen, fordert die SPD.
Die KV Westfalen-Lippe hat angekündigt, ihren Notfalldienst neu aufzustellen. Notdienstpraxen, die nicht stark in Anspruch genommen werden, sollen geschlossen werden. Auch der Fahrdienst kommt auf den Prüfstand.
Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein kritisiert Vorschläge, die Kompetenzen von Notfallsanitätern deutlich auszuweiten und sie mit einer Heilkundebefugnis auszustatten.
Das Gesetz zur Klinikreform wird konkreter: Ein neuer Arbeitsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium nennt die Höhe der Zuschläge, die ab 2027 Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Units, Intensivmedizin, Traumatologie und Notfallversorgung stützen sollen.
Arbeitsgerichte sehen Poolärzte per se nicht als angestellt tätig – das Bundessozialgericht hingegen macht bei betrieblicher „Eingliederung“ eine abhängige Beschäftigung geltend. Wie mit diesem Widerspruch umgehen? Kathi-Gesa Klafke, auf Sozialversicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwältin aus Berlin, gibt im Interview mit der Ärzte Zeitung Antworten.