Vertreterversammlung der KVNo

KV Nordrhein fordert neue Notdienst-Finanzierung – und startet Umlagemodell

Auch in Nordrhein fürchtet die KV Auswirkungen des Poolärzte-Urteils auf den Notdienst. KV-Vize König fordert eine grundsätzliche Reform, eine Vorhaltefinanzierung sei „alternativlos“. Ab 2024 soll zudem ein solidarisches Umlagemodell eingeführt werden.

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KVNo-Vize Dr. Carsten König am Freitag bei der Vertreterversammlung.

„Entweder werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst, oder wir sind gezwungen, die Notdienststrukturen dann unsererseits den verschlechterten Rahmenbedingungen anzupassen.“ KVNo-Vize Dr. Carsten König am Freitag bei der Vertreterversammlung.

© Christian Bellmann

Düsseldorf. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) fordert als Konsequenz aus dem Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten eine grundsätzliche Reform des Notdienstes. Die KVNo mache sich ebenso wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für eine Gleichbehandlung der Ärztinnen und Ärzte im Notdienst mit den von der Sozialversicherungspflicht befreiten Kolleginnen und Kollegen im Rettungsdienst stark, sagte KVNo-Vize Dr. Carsten König auf der Vertreterversammlung am Freitag in Düsseldorf. „Hier darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden“, betonte er. „Der vertragsärztliche Bereitschaftsdienst erfüllt genauso wie der Rettungsdienst eine Aufgabe der Daseinsfürsorge.“

Das BSG hatte am 24. Oktober entschieden, dass die Tätigkeit von Poolärzten nicht per se als selbstständige Tätigkeit zu werten sei und somit der Sozialversicherungspflicht unterliegen kann.

In Nordrhein herrsche zwar ein anderes System, weil keine direkt von der KV beauftragten und bezahlten Poolärzte gebe, erläuterte König. „Trotzdem kann das Urteil möglicherweise auch in Nordrhein Auswirkungen haben.“ Entscheidend sei, wie generalisierbar das Urteil ist. „Wir müssen die schriftliche Urteilsbegründung abwarten.“ Die KV habe das Thema bei der Politik angesprochen und befinde sich mit ihr im Austausch.

Konsequenzen für Notdienst-Standorte

Es sei ein Unding, dass mit den Portalpraxen im expliziten Auftrag der Politik seitens der KV zentrale Strukturen geschaffen wurden, dafür jetzt aber eine Bestrafung drohe, kritisierte König. „Entweder werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst, oder wir sind gezwungen, die Notdienststrukturen dann unsererseits den verschlechterten Rahmenbedingungen anzupassen“, sagte er. „Das bedeutet dann aber auch, dass wir prüfen müssen, wie viele Notdienst-Standorte wir realistischerweise noch betreiben können.“

Die Schwester-KV in Westfalen-Lippe, die mit 607 Ärzten eine Pool-Vereinbarung geschlossen hat, hat kürzlich angekündigt, ihren Notfalldienst neu aufzustellen. Weniger stark in Anspruch genommene Notdienstpraxen sollen geschlossen werden, auch der Fahrdienst kommt auf den Prüfstand.

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König bezeichnete es als nicht haltbar, dass die Ärzte den Notdienst „aus eigener Tasche“ bezahlen. „Wir wenden in Nordrhein in diesem Jahr dafür 25 Millionen Euro auf, 2024 werden es 28 Millionen Euro sein“, berichtete er. Dabei handele es sich lediglich um Betriebskosten. „Die staatliche Finanzierung der Vorhaltestrukturen ist für die Aufrechterhaltung des vertragsärztlichen Bereitschaftsdienstes dringend notwendig und alternativlos.“

Die Vertreterversammlung stellte Weichen für eine flächendeckend einheitliche Notdienst-Finanzierung. Mit breiter Mehrheit folgten die Delegierten einem Antrag, der vorsieht, ab 2024 ein einheitliches, solidarisches Umlagemodell der KVNo zur Finanzierung des ambulanten Notdienstes in Nordrhein einzuführen. (bel)

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