Ärztliche Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen wie Fixierungen im Rollstuhl oder Pflegebett erfordern stets eine Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht. Dies gilt auch dann, wenn der davon Betroffene zuvor in einer Vorsorgevollmacht auf das Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung verzichtet hat.