Ärzten, denen ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird, sollten überlegt handeln. Wer die klassischen 'Fehler nach dem Fehler' vermeidet, ist für juristische Auseinandersetzungen gut gewappnet oder kann sich diese sogar ersparen. Ein Medizinrechtler gibt Tipps.
Fast jeder fünfte Bundesbürger war bereits bei einem Osteopathen in Behandlung. Das hat eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa ergeben, die im Auftrag des Verbandes der Osteopathen Deutschland (VOD) rund 2200 Bürgerinnen und Bürger ab 14 Jahren befragt hat.
Wer ist zuständig für die TSH- oder Kreatinin-Bestimmung? Seit der Laborreform ist ein Streit unter den Haus- und Fachärzten um Zuständigkeiten entbrannt, den manche Patienten zu spüren bekommen.
Wenn der medizinische Bedarf hoch ist, dann ergeben sich daraus für Ärzte Möglichkeiten, mit besonderen Angeboten erfolgreich zu sein. Die Karte des Monats Juli von Rebmann Research und 'Ärzte Zeitung' zeigt, wie Medizin, Statistik und Betriebswirtschaft unter einen Hut gebracht werden können ? beim Thema Rückenschmerzen.
Die komplizierte Laborreform hat Zuständigkeits-Diskussionen zwischen Haus- und Fachärzten entfacht. Um den Bonus zu schonen, werden Patienten hin- und hergeschoben. Eine KV klärt auf.
Ärzte sind frei in ihren Entscheidungen, wie sie ihre Patienten behandeln. Mit den Entscheidungen lösen sie Kosten aus, die möglichst niedrig sein sollen. Diese beiden Sätze umschreiben das Dilemma, mit denen Praxen täglich zu tun haben, ganz gut.
Zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung müssen Arztpraxen ein 'Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten' anlegen. Was darin alles aufgeführt werden muss, fassen zwei Medizinrechtler zusammen.
Am 24. November geht der Tag der Privatmedizin in die dritte Runde. Themen sind unter anderem die Honorarpolitik sowie die EU-Datenschutzgrundverordnung.
In zwei Monaten startet der Kongress 'Symposia 2018' für Frauen im Gesundheitswesen. Die Initiatorinnen wollen Ärztinnen helfen, ihren eigenen Weg in die berufliche Selbstständigkeit zu finden.
Valsartan-Rezepte sollten derzeit nur als Wirkstoffverordnung ausgestellt werden. Die Apotheker wissen am ehesten, welche Hersteller Unbedenklichkeit signalisiert haben.
Ärzte müssen es sich gut überlegen, ob sie bereits auf der Basis vorläufiger Entscheidungen über ihren Vertragsarztsitz eine Praxis aufbauen. Denn selbst nach drei Jahren kann der Sitz dann letztlich doch noch weg sein.