Schutz für werdende Eltern und Ruheständler
Wer mit einem Praxisverwaltungssystem arbeitet, das nicht zertifziert und ePA-tauglich ist, dem droht der Abrechnungsausschluss. Die KBV hat die Sanktion leicht entschärft – so für Kollegen, die bald in Ruhestand wollen.