Kranke, denen voraussichtlich Krankengeld zusteht, sollen auch nicht vorübergehend von Hartz IV leben müssen. Das meint das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in einem am 19. August bekannt gegebenen Beschluss. Es sprach damit einem Arbeitnehmer schon im vorläufigen Rechtsschutz Krankengeld zu.