Wer zu rasch den Anwalt beauftragt, zahlt selbst

MÜNCHEN (dpa). Wer zu schnell einen Rechtsanwalt beauftragt, bleibt womöglich auf den Kosten sitzen.

Veröffentlicht:

Nach einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Münchner Amtsgerichts muss die Gegenseite nur dann zahlen, wenn die Einschaltung des Anwaltes notwendig war. Das Gericht gab einer Versicherung Recht, die die Anwaltskosten einer Ex-Kundin nicht übernehmen wollte.

Die Klägerin war wegen einer zunächst ausbleibenden Zahlung in Höhe von 23.815 Euro bereits nach wenigen Tagen zu einem Anwalt gegangen, ohne zunächst selbst mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen.

Das Gericht meinte, die sofortige Einschaltung eines Anwalts sei nicht nötig gewesen. Die bloße Nichtzahlung lasse nicht darauf schließen, dass sich das Unternehmen seiner Zahlungspflicht entziehen wollte.

Az.: 133 C 7736/11

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Modernisierung angemahnt

KV Westfalen-Lippe will Reform der Zulassungsverordnung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag