Selektivverträge: Neuer Kampf um IT-Schnittstellen?

Endlich eine einheitliche EDV-Schnittstelle für alle Verträge fordert jetzt ein Softwarehaus. Sonst würde es für Ärzte zu teuer.

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Meißeln am 73b: Bitte auch für die IT-Schnittstellen, fordern Hersteller.

Meißeln am 73b: Bitte auch für die IT-Schnittstellen, fordern Hersteller.

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NEU-ISENBURG (reh). Zwischen KVen, Krankenkassen und Managementgesellschaften wie der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) ist in Sachen Selektivverträge ein Wettbewerb um die Hoheit über die IT-Spezifikation entbrannt.

So zumindest erlebt es der Arztsoftware-Anbieter medatixx. Aktuell würden den Softwarehäusern vier verschiedene Spezifikationen für unterschiedliche Selektivverträge vorliegen - das erhöhe den Aufwand für die Softwarehäuser und die Fehleranfälligkeit.

Medatixx-Geschäftsführer Jens Naumann fordert daher, hier dringend eine entpolitisierte und von wirtschaftlichen Interessen freie, einheitliche Spezifikation von Vertragsfunktionen und Schnittstellenformaten bereitzustellen.

Alles andere verzögere unnötig die Umsetzung von Lösungen. Und gehe letztlich auf Kosten der Ärzte. Denn, so Naumann, durch eine solche Spezifikationsvielfalt würden die Preise für Vertragssoftwaremodule unnötig steigen. Was sich wiederum auf die Akzeptanz der Verträge auswirke.

Das gleiche Ansinnen hatte im Juli die Telematik-Arbeitsgemeinschaft der KVen und KBV (KV Telematik Arge): Sie hat extra eine einheitliche, für alle Systeme offene Schnittstellen-Spezifikation bereitgestellt.

Eben weil es sich kostenmäßig auch für kleinere Praxen rechnen müsse, bei einem Vertrag mitzumachen (wir berichteten). Seien bereits Implementierungs- und Wartungskosten für die Software zu hoch, schade dies den Verträgen.

Eine ähnliche Initiative gibt es vom AOK-Bundesverband. Naumann erkennt dieses Engagement durchaus an. Trotzdem wäre aus Anbietersicht eine einheitliche Spezifikation wünschenswerter. Weil sie sich eben einmalig und kostengünstiger von allen umsetzen lässt.

Wichtig sei aber auch eine so genannte native Implementierung - also eine Schnittstelle, die sich in die Software integrieren lässt und es dem Arzt ermöglicht, in gewohnter Softwareumgebung zu arbeiten, ohne ein weiteres Programm starten zu müssen. Alles andere ist für Naumann nicht wirklich anwenderfreundlich.

Letzer Punkt ist vor allem Kritik in Richtung Hausärzteverband und HÄVG. Denn für den AOK-Hausarztvertrag in Baden-Württemberg muss etwa ein gekapselter Kern - also eine fremde Komponente - "im Untergrund" der jeweiligen Arztsoftware implementiert werden, mit entsprechendem Aufwand.

Für die Verwendung dieses Kerns müsse der Arzt zudem zusätzlich Lizenz- und Pflegegebühren zahlen. Oder der Arzt muss parallel für Patienten im Hausarzt-Vertrag mit einer zweiten Software arbeiten.

Naumann ist aber noch etwas wichtig: Er will mit dem Gerücht aufräumen, dass derjenige, der die Spezifikationen für Funktionen und Schnittstellen definiere, zugleich auch die Datenhoheit und damit Zugriff auf alle im Praxissystem gespeicherten Daten besitze.

Naumann: "Dies ist schlichtweg Unsinn: Welche Daten über welchen Transportweg an welches Rechenzentrum übertragen werden, hat überhaupt nichts damit zu tun, wie Funktionen und Schnittstellen in der Software selbst gestaltet sind. Dateninhalte, Transportwege und Datensammelstellen werden von den Vertragsparteien im Vertrag fixiert und sind damit transparent für alle Seiten."

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