Eine Kooperation zwischen einer Gemeinschaftspraxis und einem weiteren Arzt in Einzelpraxis, die sich einseitig auf die Bereitstellung von Infrastruktur bezieht, kann Umsatzsteuer kosten.
Einem Arzt kann nicht nachgewiesen werden, dass er seinem Vater in einer Uniklinik Sterbehilfe geleistet hat - der Prozess wird eingestellt. Eine verbale Ohrfeige setzt es am letzten Verhandlungstag für den diensthabenden Stationsarzt.
Eine Stiftung, die sich um Schwerstkranke und Sterbende kümmert, will Patientenvertreter in den Gemeinsamen Bundesausschuss entsenden. Das Gesundheitsministerium hat das abgelehnt. Jetzt liegt der Fall bei Gericht.
Der Vorsitzend der KV Brandenburg muss vor Gericht. Der Vorwurf lautet Vorteilsnahme. Es geht um eine Schifffahrt und den Besuch der Potsdamer Schlössernacht.
Gewähren Ärzte als Gesellschafter eines MVZ ihrer Einrichtung ein Darlehen, so unterliegen die Zinsen daraus laut FG Münster nicht der Abgeltungssteuer.