Brandenburg

Anklage gegen KV-Chef

Der Vorsitzend der KV Brandenburg muss vor Gericht. Der Vorwurf lautet Vorteilsnahme. Es geht um eine Schifffahrt und den Besuch der Potsdamer Schlössernacht.

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POTSDAM. Wegen des Vorwurfes der Vorteilsannahme muss sich der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), Dr. Hans-Joachim Helming, Ende Mai vor dem Potsdamer Amtsgericht verantworten.

Der Vorwurf gegen den Gynäkologen Helming geht auf Vorgänge aus dem Jahr 2008 zurück. Damals soll Helming die Einladung einer Potsdamer EDV-Firma, die auch die KV Brandenburg wiederholt beliefert haben soll, zur Potsdamer Schlössernacht angenommen haben.

Nach Angaben des Gerichts sollen die Leistungen eine Schifffahrt samt Bewirtung, den Besuch der Schlössernacht im VIP-Bereich und Bustransfers im Gesamtwert von mindestens 840 Euro umfasst haben.

Die Geschäftsführer der EDV-Firma sollen noch zwei weitere leitende KVBB-Mitarbeiter eingeladen haben, "um das Wohlwollen im Rahmen weiterer Beschaffungsmaßnahmen zu honorieren", so das Gericht.

Helming: Haltlose Vorwürfe

KVBB-Chef Helming wies die Vorwürfe als "haltlos" zurück. "Ich bin sicher, dass das Gericht meine Sichtweise teilen wird", gibt sich Helming zuversichtlich.

Anders als bei Ärzten, für die ein eigener Straftatbestand Korruption bislang erst im Stadium politischer Absichtserklärung besteht, können KV-Funktionäre schon heute wegen Bestechlichkeit belangt werden.

Rechtsgrundlage dafür ist Paragraf 331 des Strafgesetzbuches, der für Vorteilsannahme durch Amtsträger eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorsieht. (ami)

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