Alleinerziehende Mütter und Väter können auch bei einem nicht mehr im eigenen Haushalt lebenden Kind steuerliche Entlastung beanspruchen. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steht dem Elternteil zu, wenn das Kind weiterhin dort gemeldet ist, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) in München (Az.