PIP-Skandal

Gericht hebt Urteil gegen TÜV Rheinland auf

Veröffentlicht:

AIX-EN-PROVENCE. Im Skandal um minderwertige, mit Industriesilikon gefüllte Brustimplantate hat ein französisches Berufungsgericht ein Schadenersatz-Urteil gegen den TÜV Rheinland aufgehoben.

Der TÜV habe seine Verpflichtungen bei der Zertifizierung der Produktion des inzwischen insolventen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) erfüllt, teilte das Gericht am Donnerstag in Aix-en-Provence mit.

In erster Instanz war das deutsche Prüfunternehmen Ende 2013 dazu verurteilt worden, betroffenen Frauen jeweils 3000 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Der TÜV war dagegen in Berufung gegangen. Das Gericht wies die Forderungen von rund 3000 Frauen sowie einigen Händlern nun zurück. (dpa/maw)

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daktyloskopische Nebenwirkungen

Wenn die Krebstherapie die „Identität“ verändert

Lesetipps
Betritt unbekanntes Terrain: CDU-Politikerin und designierte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken.

© Bernd Weißbrod/dpa

Update

Überraschende Personalie

Eine Juristin wird Gesundheitsministerin: Das ist Nina Warken

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung