Mobbingopfer können Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn sie ohne Lohnanspruch von der Arbeit freigestellt sind. So entschied jetzt das Sozialgericht Dortmund (Az.: S 31 AL 84/16) zugunsten einer Frau, die sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an ihrem bisherigen Arbeitsplatz tätig zu sein.