Arzneiimport

Zoll verweist auf Genehmigungsbedarf

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SAARBRÜCKEN. Der Zoll hat dieses Jahr bereits 133 Post-Sendungen mit Medikamenten, Kosmetika oder Nahrungsergänzungsmitteln gestoppt, die Stoffe enthielten, die dem Artenschutz unterliegen. 35.000 Tabletten und weitere 37 Produkte seien beschlagnahmt worden. Hauptsächlich habe es sich um Einfuhren aus den USA und der Schweiz gehandelt. Typische, dem Artenschutz unterliegende Stoffe in den genannten Produktkategorien seien etwa Bestandteile der Aloe-Pflanze, der indischen Kostuswurzel oder der aus Afrika stammenden Hoodia-Pflanze, der eine hungerstillende Wirkung nachgesagt wird. Solche Stoffe dürften nur eingeführt werden, wenn eine Ausfuhrgenehmigung des Ausfuhrlandes und eine Einfuhrgenehmigung des Bundesamts für Naturschutz beiliegt. (cw)

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