Operation

Patient musste 17 Stunden auf Blinddarm-Op warten

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GIEßEN. 180.000 Euro Schadenersatz soll laut einer Vergleichsempfehlung der Richterin ein Patient erhalten, der mit akuter Blinddarmentzündung nach Einlieferung ins Uniklinikum Gießen 17 Stunden auf einen Op-Termin hatte warten müssen. Außerdem soll nach der Operation eine Wundkompresse im Bauchraum vergessen worden sein. Das berichtet die "Gießener Allgemeine". Die Anwältin des Klägers – der auch vier Jahre nach der Op noch unter Spätfolgen klagt – hatte demnach 250.000 Euro Entschädigung für ihren Mandanten verlangt. Mit der Perspektive eines womöglich noch Jahre dauernden Rechtsstreits habe sie dem Vergleichsvorschlag aber zugestimmt. Das Klinikum müsse nun noch mit seiner Haftpflichtversicherung sprechen, ob auch sie die Einigung akzeptiert. (cw)

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