Direkt zum Inhaltsbereich

Sozialrecht

Auch bei Mobbing Geld vom Amt

Veröffentlicht:

DORTMUND. Mobbingopfer können Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn sie ohne Lohnanspruch von der Arbeit freigestellt sind. So entschied jetzt das Sozialgericht Dortmund (Az.: S 31 AL 84/16) zugunsten einer Frau, die sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an ihrem bisherigen Arbeitsplatz tätig zu sein.

Dass das Arbeitsverhältnis formal noch ungekündigt fortbesteht, stehe dem nicht entgegen. – Die Frau war Justizangestellte an einem Amtsgericht. (mwo)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Logo vom ÄrzteTag extra der Ärzte Zeitung mit dem Porträt des Podcast-Gesprächspartners Reinhard Pfingsten von der apoBank

© apoBank

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte das neue Altersvorsorgedepot für den Ruhestand nutzen, Herr Pfingsten?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine ältere Frau schaut traurig aus dem Fenster

© terovesalainen / stock.adobe.com

Empfehlungen für die Therapie

So holen Sie Ihre Patienten aus der Post-Stroke-Depression

anatomisches Herz

© abhijith3747 / stock.adobe.com

Empfehlungen im Überblick

ESC-Leitlinie Herzinsuffizienz: Das sind 7 wichtige Änderungen

Beim DEGAM-Kongress machten Teilnehmer ein Selfie.

© Rolf Schulten

Kompakt informiert

DEGAM-Kongress: Unsere Beiträge im Überblick